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Finnland ReisepassFoto36x47 mm (3.6x4.7 cm)Größe und Anforderungen

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Land Finnland
Dokumentenart Reisepass
Passbildgröße Breite: 36 mm, Höhe: 47 mm
Auflösung (DPI) 600
Bilddefinitionsparameter Der Kopf muss zwischen 70 und 80 % des Fotos von der Unterseite des Kinns bis zur Oberseite des Kopfes ausmachen
Hintergrundfarbe Weiss
Druckbares Foto Ja
Digitales Foto zur Online-Einreichung Ja
Digitale Fotogröße Breite: 500 Pixel , Höhe: 653 Pixel
Fotopapierart matt
Detaillierte Anforderungen

Die Fotoanforderungen der Polizei basieren auf internationalen Standards, wie sie in der EU-Verordnung gefordert werden. Die allgemeinen Eigenschaften von Pässen und anderen Reisedokumenten sind im Dokument 9303 der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO), einer den Vereinten Nationen unterstehenden Organisation, definiert. Detaillierte Anforderungen an Passfotos sind mittlerweile in der ISO-Norm 19794-5 festgelegt. Anleitung zum Passfoto herunterladen (PDF) Hier.

Mit Ihrer Zustimmung können die meisten finnischen Fotografen Ihr Passfoto an den Fotoserver der Polizeilizenzverwaltung senden, um es Ihrem Pass- oder Personalausweisantrag beizufügen. Der Fotograf, der das Foto bei der Polizei abgibt, stellt Ihnen eine Quittung mit einem eindeutigen Foto-Abrufcode aus. Geben Sie den Code in Ihren elektronischen Passantrag ein oder bringen Sie den Code mit, wenn Sie eine Polizeilizenzstelle aufsuchen. Wenn Sie möchten, können Sie auch ein Papierfoto verwenden, die Bewerbung ist dann jedoch nicht elektronisch möglich.

Ein in den Fotoserver eingegebenes Foto kann derzeit an folgende Lizenzanträge angehängt werden:

  • ein Reisepass
  • Personalausweis (ausgenommen vorläufige Personalausweise)
  • Lizenz als Sicherheitsbeauftragter
  • Sicherheitsdienstlizenz und vorübergehende Sicherheitsdienstlizenz
  • Lizenz als Sicherheitsbeauftragter
  • Erlaubnis zum Umgang mit Schusswaffen

Fotoformat

  • Das Foto kann schwarzweiß oder farbig sein.
  • Die Abmessungen eines elektronisch gelieferten Fotos müssen genau 500 x 653 Pixel betragen. Abweichungen auch nur eines Pixels werden nicht akzeptiert.
  • Ein elektronisch geliefertes Foto muss im JPEG-Format (nicht JPEG2000) gespeichert werden; Die Dateierweiterung kann entweder .jpg oder .jpeg sein.
  • Die maximal zulässige Dateigröße eines elektronisch übermittelten Fotos beträgt 250 Kilobyte.
  • Das Foto darf keine durch Überkomprimierung verursachten JPEG-Artefakte aufweisen (Komprimierungsartefakte, Abbildung 3).

1) richtig 2) richtig 3) falsch: Komprimierungsartefakte

 

Technische Eigenschaften der Fotografie

  • Das Foto darf nicht älter als sechs Monate sein.
  • Das Foto darf nicht so bearbeitet werden, dass auch nur das kleinste Detail des Erscheinungsbildes des Motivs verändert wird, oder dass die Bearbeitungen Zweifel an der Echtheit des Fotos aufkommen lassen könnten, die die Verwendung des Dokuments beeinträchtigen könnten. Digitales Make-up ist nicht erlaubt.?
  • Das Foto muss im gesamten Gesichtsbereich scharf und scharf sein; es darf nicht verschwommen oder körnig sein. Dieses Problem behandelt viele verschiedene Arten von Fehlern.
    • Das Foto kann unscharf oder unscharf werden, wenn die Kamera nicht richtig auf das Motiv fokussiert ist. (Abbildung 5)
    • Eine schlechte Kameraauflösung führt zu Körnigkeit und verringert den Detaillierungsgrad. (Abbildung 6)
    • Der Kontrast des Fotos kann so hoch sein, dass Details verloren gehen.
  • Das Foto darf keine Farbfehler enthalten (Abbildung 7). Beispielsweise wird auf der Informationsseite des Reisepasses das Foto als Graustufenbild per Laser eingraviert, auf dem Chip wird es jedoch in Farbe gespeichert, wenn das Originalfoto farbig ist.
  • Das Foto darf keine optischen oder sonstigen Verzerrungen der tatsächlichen Gesichtsverhältnisse aufweisen, die die visuelle oder mechanische Identifizierung des Motivs erschweren würden. (Abbildungen 8 und 9)
    • Da ihre effektive Brennweite zu kurz ist, können mit Handy- und Tablet-Kameras in den meisten Fällen keine anforderungsgerechten Aufnahmen gemacht werden. Bei einer zu kurzen Brennweite wirken die Nase und andere zentrale Gesichtsmerkmale im Verhältnis zu anderen Gesichtsmerkmalen auf dem Passfoto zu groß.
    • Die besten Ergebnisse lassen sich mit einem Teleobjektiv mit einer Brennweite von 90–130 mm entsprechend Kleinbild erzielen, wenn die Aufnahme aus ausreichender Entfernung erfolgt.

4) richtig 5) falsch: unscharf (verschwommen) 6) falsch: Körnigkeit, schlechte Auflösung 7) falsch: Farbfehler

8) richtig 9) falsch: optische Verzerrung

 

Abmessungen und Positionierung

Die in Millimetern angegebenen Maße gelten nur für Papierfotos und die in Pixeln (abgekürzt px) angegebenen Maße gelten nur für über den Fotoserver gelieferte Fotos. Ansonsten gelten die Positionierungsvorgaben für beide.

  • Die Größe und Positionierung des Kopfes des Probanden muss dem Diagramm in der Abbildung unten entsprechen. Über dem Scheitel des Kopfes des Motivs dürfen nicht weniger als 4 mm (56 px) und nicht mehr als 6 mm (84 px) Platz sein. Unter dem Kinn der Person dürfen nicht weniger als 7 mm (96 px) und nicht mehr als 9 mm (124 px) Platz sein. Der Kopf des Motivs muss sich in der Mitte des Fotos befinden, sodass die Mittellinie des Gesichts des Motivs nicht mehr als 1,5 mm (21 Pixel) von der Mittellinie des Fotos abweicht.
  • Die Größe des Kopfes des Motivs auf dem Foto wird vom Scheitel bis zur Kinnspitze gemessen. Haare und Bärte sind in der Kopfgröße des Motivs nicht enthalten. Der Abstand zwischen dem Scheitel des Kopfes und der Kinnspitze auf dem Foto muss 32–36 mm (445–500 px) betragen. Hinweis: Für Passfotos von Personen jeden Alters gelten die gleichen Maßanforderungen.
  • Für die Breite des Kopfes des Motivs auf dem Foto werden keine gesonderten Maße angegeben. Wenn die Höhe des Kopfes des Probanden den Anforderungen entspricht, muss auf die Breite keine Rücksicht genommen werden.
  • Haare müssen auf dem Foto nicht vollständig sichtbar sein, dies wird jedoch empfohlen. Das Hauptproblem besteht darin, dass die Größe des Kopfes des Motivs auf dem Foto von der Oberkante des Scheitels bis zur Kinnspitze (ohne Haare) den angegebenen Abmessungen entspricht.

10) richtig 11) falsch: Kopf zu hoch 12) falsch: zu sehr zur Seite gehen 13) falsch: Der Kopf ist auf dem Foto zu groß 14) falsch: Der Kopf ist auf dem Foto zu klein

 

 

 

 

 

 

 

Haltung

  • Ausgangspunkt ist, dass sich der Kopf des Motivs in der Mitte des Fotos befindet und dass sowohl das Gesicht als auch die Schultern direkt zur Kamera zeigen.
  • Der Kopf muss gerade sein. Der Kopf darf weder zur Seite noch nach vorne oder hinten geneigt sein. Gesicht und Augenlinie müssen direkt zur Kamera zeigen.
  • Das Foto muss direkt von vorne aufgenommen werden. Das Foto darf nicht von oben, unten oder von der Seite aufgenommen werden.
  • Die Schultern des Motivs müssen auf einer Linie mit dem Gesicht sein, also senkrecht zur Kamera. Porträtfotos, bei denen das Motiv über die Schulter in die Kamera blickt, sind nicht erlaubt. (Abbildung 16)
  • Aus medizinischen Gründen kann von diesen Haltungsvorgaben abgewichen werden. In einem solchen Fall wird ein Foto angefertigt, das die Erkennung des Motivs am besten ermöglicht. Wenn das Motiv seinen Kopf nicht gerade halten kann, sollte die korrekte Positionierung durch eine Änderung der Kameraposition erreicht werden.
  • Eine gleichmäßige Sichtbarkeit beider Ohren auf dem Foto kann nicht gefordert werden, da ein Ohr von Natur aus weiter hinten, kleiner oder unterschiedlich groß sein kann.

15) richtig 16) falsch: Schultern schief 17) falsch: Kopf schief
18) falsch: Kopf zur Seite geneigt 19) falsch: Kopf nach vorne geneigt

 

Beleuchtung

Besonderes Augenmerk muss auf die Beleuchtung gelegt werden, da dies normalerweise der schwierigste Teil beim Aufnehmen eines Passfotos ist.

  • Die Beleuchtung muss über das gesamte Gesicht gleichmäßig erfolgen: Es dürfen keine Schatten auf dem Gesicht oder im Hintergrund sichtbar sein und es dürfen keine überbelichteten Bereiche durch zu viel Licht vorhanden sein. (Abbildungen 21 und 22)
  • Die Beleuchtung darf keinen Rote-Augen-Effekt verursachen.
  • Die Farbe der Beleuchtung muss natürlich sein und darf beispielsweise nicht bläulich oder rötlich sein.
  • Das Foto darf weder über- noch unterbelichtet sein. (Abbildungen 24 und 25)

20) richtig 21) falsch: oneseitige Beleuchtung, überbelichtete Stirn 22) falsch: oneseitige Beleuchtung, Schatten im Hintergrund
23) richtig 24) falsch: überbelichtet 25) falsch: unterbelichtet

 

Gesichtsausdrücke, Brillen, Kopfbedeckungen und Make-up

Als Grundregel gilt, dass das Gesicht vollständig sichtbar sein muss und insbesondere die Augen klar erkennbar sein müssen.

  • Der Gesichtsausdruck muss neutral sein.
  • Der Mund des Probanden darf nicht geöffnet sein. Bei sehr kleinen Babys kann man bei dieser Regel etwas Spielraum lassen, aber auch dann darf der Mund nur wenig geöffnet sein.
  • Die Augen müssen geöffnet sein und die Person darf nicht schielen. Auch Kleinkindern dürfen die Augen nicht geschlossen werden.
  • Das gesamte Gesicht muss sichtbar sein. Beispielsweise dürfen Accessoires oder Haare das Gesicht nicht bedecken. Besonderes Augenmerk muss auf die Sichtbarkeit der Augen gelegt werden. Auf dem Modellfoto 29 verdecken die Brillengestelle teilweise die Augen des Motivs; im Beispiel sind es 30 Lichtreflexionen; und in Beispiel 31 geschieht dies durch die Rahmen und einen durch die Haare verursachten Schatten. Am sichersten ist es, dass sich kein Teil des Rahmens auch nur in der Nähe der Augen befindet. Zudem dürfen die Rahmen nicht so dick sein, dass sie die Erkennbarkeit der Gesichtszüge erschweren. Die Brille kann zum Fotografieren jederzeit abgenommen werden.
  • Dunkle Brillen und Augenklappen dürfen nur aus medizinischen Gründen getragen werden.
  • Auf dem Foto ist keine Kopfbedeckung gestattet, es sei denn, dies geschieht aus religiösen oder medizinischen Gründen. Allerdings darf die Kopfbedeckung das Gesicht nicht verdecken oder Schatten darauf werfen.
  • Der Proband darf eine Perücke tragen, wenn er diese beispielsweise aus medizinischen Gründen täglich trägt. Für Perücken gelten die gleichen Regeln wie für Echthaar, das heißt, sie dürfen das Gesicht, insbesondere die Augen, nicht bedecken.
  • Das Motiv eines Passfotos darf geschminkt sein, sofern dadurch die Identifizierung der Person nicht erschwert wird. Es ist unmöglich, umfassende Make-up-Regeln anzugeben; Stattdessen muss die Auswirkung der Zusammensetzung im Einzelfall beurteilt werden.

26) richtig 27) falsch: ganze Stirn bedeckt 28) falsch: 
Schatten des Schals

29) falsch: Rahmen über den Augen 30) falsch: Reflexionen 31) falsch: Rahmen und Haarschatten über dem Auge

 

Hintergrund

Hellgrau ist die beste Hintergrundfarbe. Allerdings ist es wichtig, darauf zu achten, dass sich Gesicht, Haare und Kleidung vom Hintergrund abheben. Probleme treten in der Regel auf, wenn das Hemd oder die Haut der Person genauso hell oder dunkel ist wie der Hintergrund, da sie dann auf dem per Laser auf dem Genehmigungsdokument eingravierten Bild nicht voneinander zu unterscheiden sind. Bei der Lasergravur handelt es sich in jedem Fall um ein Graustufenbild, auch wenn das Originalfoto farbig ist. Das Problem lässt sich beheben, indem man die Beleuchtung ändert oder den Hintergrund durch einen dunkleren oder helleren ersetzt.

  • Der Hintergrund muss einfarbig und flach sein.
  • Die Hintergrundfarbe muss hell und neutral sein.
  • Im Hintergrund dürfen keine Schatten sichtbar sein.
  • Gesicht, Haare und Kleidung des Motivs müssen sich deutlich vom Hintergrund abheben.
  • Es dürfen keine anderen Personen oder Gegenstände sichtbar sein. Ein kleines Kind darf gestützt werden, auf dem Foto darf jedoch kein Teil der Person zu sehen sein.

32) richtig 33) falsch: unebener Hintergrund 34) falsch: gemusterter Hintergrund 35) falsch: Schatten im Hintergrund
36) falsch: ungleichmäßig beleuchteter Hintergrund 37) richtig 38) falsch: Spielzeug, Kissen im Hintergrund 39) falsch: Person, die das Thema unterstützt, sichtbar
Quelle https://www.poliisi.fi/passport/pas...

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